Homöopathie

Homöopathische Arzneimittel sind speziell aufbereitete Heilmittel.

In der Regel sind die Ausgangsstoffe aus dem Bereich der Pflanzenwelt, Mineralien oder auch tierischen Ursprungs. Dabei werden diese Ausgangsstoffe verdünnt. Der Grad der Verdünnung hat Einfluss auf die Wirksamkeit: beispielsweise ob ein homöopathisches Arzneimittel eher auf der körperlichen Ebene oder der seelischen Ebene wirkt.

Die Homöopathie zählt zu den Reiz- und Regulationstherapien. Das Ähnlichkeitsprinzip ist die Grundlage der Homöopathie. Dieses besagt, dass eine Substanz, die beim Gesunden bestimmte Symptome hervorruft, ähnliche Symptome beim Kranken zu heilen vermag. Durch das entsprechende homöopathische Mittel soll ein Reiz ausgelöst werden, der die Selbstheilungskräfte aktiviert und dem Körper somit hilft gesund zu werden.

Der Begründer der Homöopathie Dr. Samuel Hahnemann (1755–1843) beschrieb dieses Prinzip mit dem lateinischen Satz „Similia similibus curentur“ (lat. „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“). Dadurch entstand die Bezeichnung Homöopathie: aus altgriechisch hómoios („gleichartig, ähnlich“) und páthos („Leid, Schmerz“).

In der klassischen Homöopathie werden ausschließlich Einzelmittel verordnet. Es gibt es mittlerweile tausende von Einzelmitteln für Beschwerden von A-Z. Für die Behandlung tiefgreifender Erkrankungen bedarf es einen erfahrenen klassischen Homöopathen.

Bei der sogenannten Komplex-Homöopathie werden mehrere homöopathische Ausgangsstoffe in einem Mittel kombiniert. Das Wirkspektrum ist erfahrungsgemäß dadurch erweitert und es kann möglicherweise zügiger zu Verbesserungen führen.

Es gibt mittlerweile ein breites Angebot an homöopathischen Komplexmitteln, die als registrierte und zugelassene homöopathische Arzneimittel, teilweise mit Indikationen, verfügbar sind.
 

Anwendungsgebiete könnten sein:

  • zur Ausleitung & Entgiftung von Leber, Haut, Lymphe und Niere
  • Nervosität & Unruhe
  • Erkältungen
  • Kopfschmerzen
    und viele mehr

Diese Beschwerden sind oftmals gut mit zugelassenen Homöopathika zu behandeln.

Von der evidenzbasierten Medizin wird die Homöopathie kaum anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, und monographiert die Inhaltsstoffe, regelt auch die Qualitätsparameter.

Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.