Kosten und Abrechnung
Falls Sie Fragen zur Behandlung und Kostenabrechnung haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Selbstzahler können mit 110 € pro Stunde rechnen.
- Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
- Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (Teil-)Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.
- Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die Erstattungen sind in der Regel auf diese Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Sie möchten noch mehr wissen:
Gerne beantworte ich persönlich Ihre Fragen und gebe detaillierte Auskünfte über meine Behandlungen.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine Mail oder SMS.
Gerne rufe ich Sie auch zurück. Hinterlassen Sie mir dafür Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.
Zusätzliche Hinweise:
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig. Es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung.
Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Naturheilpraxis FemiVita und Patient. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.
Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Entweder per EC Karte oder 7 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung.